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Für eine Bürgschaft fallen folgende Gebühren an:
einmalige Bearbeitungsgebühr 1,5% der zu verbürgenden Summe
eine Gebühr in Höhe von 1,5% der zu verbürgenden Summe, je zu verbürgendem Jahr
freies Bürgschaftsvolumen: 4.125.000,00 EUR
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