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Für eine Bürgschaft fallen folgende Gebühren an:
  • einmalige Bearbeitungsgebühr 1,5% der zu verbürgenden Summe
  • eine Gebühr in Höhe von 1,5% der zu verbürgenden Summe, je zu verbürgendem Jahr


freies Bürgschaftsvolumen: 4.125.000,00 EUR








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